Immobilienregelung nach Trennung – Optionen im Überblick

 



Die Immobilie eines verheirateten Paares ist häufig häufig nicht nur das Zuhause dar, sondern auch einen wesentlichen Vermögenswert und eine bedeutende Komponente der Altersvorsorge. Doch wie geht man im Falle einer Scheidung am besten mit der Immobilie um?

 

Sollte das Haus direkt nach der Scheidung verkauft werden?



Nicht sofort. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!

 

Zugewinngemeinschaft und Immobilien



Die Mehrheit der Ehepaare wählt die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und Schulden beiden Ehepartnern gehören. Die Aufteilung ist leider selten unkompliziert.

 

Realteilung: Immobilie in zwei getrennte Wohnungen aufteilen



Hierbei bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und haben jeweils Alleineigentum an einem Teil. Dies wird durch eine notarielle Erklärung im Grundbuch festgelegt. Nicht jede Immobilie ist für eine solche Teilung geeignet, daher sollte ein Fachmann konsultiert werden.

 

Die Immobilie den Kindern übertragen



Man kann auch die Immobilie auf die Kinder übertragen. Hierfür ist die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts nötig. Ein Partner kann auch seinen Anteil an das Kind schenken, sofern der andere Partner zustimmt.

 

Übertragung der Immobilie: Verbleib eines Partners und Ausgleichszahlung



Auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner ist eine mögliche Lösung. Der andere Partner erhält eine Ausgleichszahlung, basierend auf dem Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.

 

Versteigerung der Immobilie



Bei fehlender Einigung kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem bekomme mehr Informationen möglichen Verkaufspreis bei einem professionellen Verkauf. Dies kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Ehepartner haften. Daher ist eine einvernehmliche Lösung immer vorzuziehen.

 

Vermietung



Wenn ein Verkauf unvorteilhaft ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte die Vermietung eine sinnvolle Option sein. Dann müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler einschalten.

 

Immobilienverkauf



Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach dem Trennungsjahr darf jeder Ehepartner den Verkauf der Immobilie verlangen. Ein erfahrener Makler kümmert sich um Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern in Ihrem Interesse. Damit haben Sie den Kopf frei für andere Dinge bei der Scheidung.

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe beim Verkauf benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Zusammen finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Immobilienkauf oder -verkauf oder wünschen Sie Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

Scheidungsimmobilie – Mögliche Lösungen

 



Die Immobilie, die Paare gemeinsam besitzen, stellt häufig nicht nur das Zuhause dar, sondern auch einen wesentlichen Vermögenswert und eine bedeutende Komponente der Altersvorsorge. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?

 

Sollte das Haus direkt nach der Scheidung verkauft werden?



Nicht unbedingt. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!

 

Zugewinngemeinschaft und Immobilien



Die Mehrheit der Ehepaare wählt die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alle während der Ehe erworbenen Güter und Schulden beiden Partnern gehören. Leider verläuft die Aufteilung selten ohne Komplikationen.

 

Realteilung der Immobilie in zwei separate Wohnbereiche



Hierbei bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und haben jeweils Alleineigentum an einem Teil. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch dokumentiert. Nicht jede Immobilie eignet sich hierfür, daher sollte ein Experte konsultiert werden.

 

Die Immobilie den Kindern übertragen



Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Hierfür ist die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts nötig. Alternativ kann auch nur ein Ehepartner seinen Eigentumsanteil dem Kind schenken, was die Einwilligung des anderen Partners voraussetzt.

 

Übertragung: Ein Partner bleibt und zahlt den anderen aus



Die Übertragung des Eigentums an einen Partner ist ebenfalls eine Option. Der andere Partner bekommt eine Ausgleichszahlung, die vom Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen abhängt. Man muss auch beachten, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.

 

Zwangsversteigerung der Immobilie



Wenn keine Einigung möglich ist, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis bei einem professionellen Verkauf. Das kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Partner haften. Daher ist eine einvernehmliche Lösung immer vorzuziehen.

 

Das Haus vermieten



Wenn ein Verkauf unvorteilhaft ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte die Vermietung eine sinnvolle Option sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner gemeinsam als Vermieter agieren oder bekomme mehr Informationen einen Makler beauftragen.

 

Verkauf des Hauses



Die meisten Paare wählen bei einer Scheidung den Verkauf der Immobilie. Nach dem Trennungsjahr darf jeder Ehepartner den Verkauf der Immobilie verlangen. Ein Immobilienexperte übernimmt die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere wichtige Aspekte der Scheidung konzentrieren.

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe beim Verkauf benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Brauchen Sie Beratung oder haben Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

Wohnungsmarktkrise: Schnell kaufen, bevor die Preise anziehen?

 



Der Bau von Wohnungen durchlebt eine Krise und wird künftig den Druck auf dem Mietmarkt vergrößern. Zur selben Zeit steigen die Immobilienpreise langsam wieder. Warum man jetzt nicht länger zögern sollte.

Nach Ansicht von Experten hat sich die Immobilienmarktsituation in den letzten Monaten weiter verschlechtert. Besonders im Bereich des Neubaus gibt es massive Probleme. Laut einem Artikel im Nachrichtenblatt wären im Jahr 2023 allein 700.000 neue Wohngebäude erforderlich. Doch hohe Kosten für Bau, Grund und Finanzierung verhindern dies.

So wurden im Februar 2024 laut Statistischem Bundesamt nur 22.300 Wohnungen neu genehmigt – ein Minus von 20,6 Prozent zum Vorjahr, mit immer weiter sinkenden Genehmigungen seit Mai letzten Jahres. Die Zahlen demonstrieren, die aktuellen Verhältnisse für den Wohnungsbau sind so widrig wie seit den Zeiten des Zweiten Weltkriegs nicht mehr.

Ein hoher Erfordernis trifft auf hohe Baukosten, erhebliche Zinssteigerungen und verschiedene Vorschriften, was den Wohnungsbau in eine Ausnahmesituation bringt. Gleichzeitig ziehen die Immobilienpreise wieder an. Laut dem Bundesamt für Statistik sanken die Immobilienpreise im letzten Jahr durchschnittlich um 8,4 Prozent. Besonders stark trafen diese Rückgänge sanierungsbedürftige Bestandsimmobilien und Häuser im Umland.

 

Warum jetzt der richtige Moment ist



Dies könnte die Preise schnell wieder erhöhen. Erste Signale dieser Trendwende sind bereits zu erkennen. Laut dem Europace-Hauspreisindex ist zu beobachten, dass die Bestandsimmobilienpreise seit vier Monaten steigen. Im April 2024 stieg der Europace-Hauspreisindex gegenüber dem Vormonat um 0,35 Prozent auf 211,67 Punkte, wobei Eigentumswohnungen mit einem HIER Anstieg von 1,25 Prozent am stärksten verteuerten. Diese Trendwende könnte sich fortführen.

 

Gründe, warum man jetzt kaufen sollte



Gerade dort, wo die Preisnachlässe gering waren, bieten sich Kaufinteressierten jetzt bessere Verhandlungschancen. Das günstige Zeitfenster könnte sich bald schließen, da die eingependelten Zinsen und niedrigeren Preise viele frustrierte Interessenten zu Käufen aktivieren.

Auch angesichts des Mietenanstiegs erscheint der Immobilienerwerb besonders interessant. In dieser Periode, in der die Preise noch moderat und die Zinsen stabil, ist der Zeitpunkt optimal für einen Immobilienerwerb. Potenzielle Käufer sollten daher diese Möglichkeit wahrnehmen und zuschlagen. Ein lokaler Makler mit Erfahrung kann Ihnen dabei helfen, die perfekte Immobilie zu finden, während ein neutraler Finanzexperte eine passende Finanzierung für Sie erstellt.

Brauchen Sie Hilfe bei der Immobiliensuche? Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen gern zur Seite.

Auswahl des passenden Maklervertrags: Was ist wichtig?

Für Hausverkäufer und Hausvermieter bewährt es sich, Immobiliengeschäfte mit einem Makler abzuwickeln. Er sichert, dass der Vermittlungsprozess unter Einhaltung aller rechtlicher Bedingungen erfolgt und Sie den bestmöglichen Preis erzielen. Darüber hinaus spart er Ihnen viel Zeit, Geld und Mühe ein, was ebenfalls nicht zu unterschätzen ist. Immerhin nimmt er Ihnen nahezu die komplette Arbeit ab – und dies auf professionelle Weise. Doch bevor der Immobilienmakler für Sie tätig wird, unterschreiben Sie bei ihm einen Maklervertrag. Dadurch sichern sich beide Seiten ab. Die Frage, die sich jetzt für Sie anschließt, ist: Welcher Maklervertrag ist für mich am besten? Hier stellen wir Ihnen drei klassische Verträge vor, die Sie mit dem Makler Ihres Vertrauens abschließen können.

Variante 1: der einfache, simple Maklervertrag

Bei diesem Maklervertrag gibt es die komplette Freiheit für Sie als Verkäufer, denn der Vertrag wird zumeist mündlich geschlossen und ist komplett unverbindlich. Sie können ihn demnach kündigen, wann es Ihnen beliebt. Darüber hinaus können Sie Ihre Immobilie durch mehrere unterschiedliche Makler vermarkten lassen. Einige Immobilienbesitzer glauben, sie könnten so die Vermittlungszeit verkürzen. Die Praxis zeigt allerdings, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Kaufinteressenten sind irritiert, wenn ein Objekt bei mehreren Maklern im Portfolio zu finden ist. Sie trauen der Sache dann nicht mehr, da sie dahinter einen Ladenhüter vermuten. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Makler für Sie nicht tätig werden muss. Es kann also sein, dass er gar nichts dafür tut, Ihr Objekt leistungsstark zu vermarkten. Letztlich dauert die Vermittlung solch einer Immobilie meist sehr lange.

Variante 2: der Makleralleinauftrag

Dieser Vertrag ist deutlich exklusiver als der simple Maklervertrag. Sie als Immobilienbesitzer legen Ihr Objekt quasi in die Hände eines Maklers, der alleinig dieses vermarkten darf. Solch ein Vorgehen hat für Sie als Verkäufer einen großen Vorzug: Ihr Makler wird sich mit ganzheitlichem Einsatz und hochprofessionell auf den Verkauf stürzen. Er wird alles daran setzen, Ihre Immobilie so schnell wie möglich zum besten Preis zu verkaufen. Sie können sich auf Ihren Makler und seine Leistungsstärke daher verlassen. Aus diesem Grund schließen Immobilienmakler und Eigentümer auch einen individuellen Vertrag ab. In diesem ist fixiert, welche Leistungen der Makler für Sie erbringt. Darüber hinaus wird der Makleralleinauftrag über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Zumeist läuft er nach drei oder acht Monaten ab. Daraus ergibt sich für Sie ein weiterer Vorteil: Sie als Immobilienverkäufer können von Anfang an die Zeit einkalkulieren, in der Sie mit dem Makler zusammenarbeiten. Für den Makler wiederum ist es ein zusätzlicher Anreiz, schnell und konsequent zu handeln. Achtung: Sie dürfen keinen anderen Makler während dieser Vertragszeit auf Ihr Objekt ansetzen. Allerdings dürfen Sie sich selbst auf die Suche begeben.

Variante 3: der qualifizierte Alleinauftrag

Dieser Vertrag hat das höchste Maß an Exklusivität. Verkäufer und Makler vereinbaren vertraglich, dass nur der genannte Makler das Objekt vermarkten darf. Auch Sie als Eigentümer dürfen nicht selbständig agieren und sich auf die Suche nach einem Käufer begeben. Sollten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer einen Kaufinteressenten finden, müssen Sie diesen an den Makler verweisen. Hinsichtlich der Laufzeit ähnelt der qualifizierte Alleinauftrag der Laufzeit eines regulären Makleralleinauftrags. Sie können sich sicher sein, dass Ihr Makler für Sie alles tun wird, um zum bestmöglichen Preis und in kurzer Zeit Ihr Objekt zu veräußern. Beachten Sie bitte auch, dass die vertraglichen Vorgaben es dem Makler schwer machen, den Verkaufsprozess hinauszuzögern oder die Abmachung zu lösen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt daher gern diese Vertragsvariante.

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen? Dann kontaktieren Sie uns!

Foto: © thodonal88, Shutterstock.com 236029696

Der richtige Start: Effektive Vorbereitung auf den Immobilienverkauf

Sie sind bereit, Ihre Immobilie zu veräußern. Es ist jedoch ratsam, vor der aktiven Vermarktung und den Besichtigungen einige wesentliche Vorkehrungen zu treffen. Denken Sie daran, dass eine sorgfältige Vorbereitung entscheidend zum Erfolg des Verkaufs beiträgt.

 

 

Ist der Wert Ihrer Immobilie genau bestimmt?

 

Wurde der Wert Ihrer Immobilie bereits von einem Experten genau festgelegt? Eine einfache Online-Bewertung bietet lediglich eine erste Richtlinie. Für eine präzise Preisfestlegung ist die Expertise eines lokalen Immobilienmaklers unerlässlich, der eine objektive Einschätzung vornehmen kann.

 

 

Haben Sie alle Unterlagen vorbereitet?

 

Sind alle relevanten Dokumente für den Verkauf vollständig und griffbereit? Falls Sie sich unsicher sind, welche Dokumente benötigt werden, zögern Sie nicht, Ihren Makler zu konsultieren. Er kann Ihnen ebenso bei der Beschaffung fehlender Unterlagen behilflich sein.



mehr lesen...

Sind Sanierungen und Modernisierungen erfasst?

 

Falls noch nicht geschehen, erstellen Sie eine detaillierte Aufstellung aller durchgeführten und noch benötigten Sanierungs- sowie Modernisierungsmaßnahmen, inklusive der Zeitpunkte und Kosten. Dokumentieren Sie auch die noch ausstehenden Arbeiten.

 

 

Mängel identifiziert und dokumentiert?

 

Wenn Sie bisher keine versteckten Mängel bemerkt haben, aber auf Nummer sicher gehen möchten, erwägen Sie die Beauftragung eines Gutachters. Dieser kann mögliche Probleme aufdecken. Sollten keine Mängel festgestellt werden, umso besser. Ansonsten ist es wichtig, diese offen zu kommunizieren.

 

 

 

 

Bereits neue Immobilie gefunden?

 

Ehe Sie Ihre aktuelle Immobilie veräußern, sollten Sie idealerweise bereits eine neue Immobilie gefunden haben, um einen nahtlosen Übergang zu ermöglichen. Denken Sie dabei auch an finanzielle Aspekte wie mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitiger Kreditablösung.

 

 

 

 

Rechtliche Sicherheit gegeben?

 

Auch rechtliche Aspekte dürfen nicht ignoriert werden. Existieren Drittrechte wie Wohnrechte oder andere vertragliche Verpflichtungen, die den Verkauf erschweren könnten? Lassen Sie sich von einem Experten beraten, um rechtliche Fragen zu klären.

 

 

Ihr Immobilienmakler steht Ihnen zur Seite, um Sie umfassend über die notwendigen Schritte der Vorbereitung sowie über den gesamten Verkaufsprozess zu beraten. Sollten Sie Interesse am Verkauf oder Erwerb einer Immobilie haben, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15